Verfassungsschutzbericht
Fiktive Gruppen und Parteien im Spiel, bei denen der Verfassungsschutz gesichert extremistische Bestrebungen sieht. Eine Beobachtung ist kein Beweis für eine Straftat. Betroffene können beim Bundesgericht klagen; ein Urteil berichtigt den Bericht sofort.
Laufende Beobachtungen
Zurzeit beobachtet der Verfassungsschutz keine Gruppe öffentlich.