Verfassungsorgane
Wer im Staat was entscheidet. Jedes Organ hat feste Aufgaben aus dem Grundgesetz. Wer ein Amt innehat, wird hier automatisch angezeigt.
Bundespräsident/in
Staatsoberhaupt. Fertigt Gesetze aus, ernennt Kanzler/in und Minister/innen und vertritt den Staat nach außen.
Das Amt ist derzeit nicht besetzt.
Deutscher Bundestag
Das Parlament mit derzeit keinen von 0 Sitzen. Beschließt Gesetze, wählt die Kanzlerin oder den Kanzler und kontrolliert die Regierung. Hier das Präsidium, das die Sitzungen leitet.
Das Präsidium ist noch nicht gewählt.
Alle AbgeordnetenBundesregierung
Kanzler/in und Minister/innen. Führen die Ministerien, bringen Gesetzentwürfe ein und beantworten Anfragen des Bundestages.
- Bundeskanzler/in Dr. Niels Fiedel
Bundesrat
Vertretung der Länder. Stimmt Zustimmungsgesetzen zu oder legt gegen Einspruchsgesetze Einspruch ein.
Derzeit hat niemand einen Sitz im Bundesrat.
Bundesverfassungsgericht
Prüft, ob Gesetze und Handlungen des Staates mit dem Grundgesetz vereinbar sind, und entscheidet Streit zwischen Verfassungsorganen.
Die Richterbank ist noch nicht besetzt.
VerfahrensregisterÄltestenrat
Unterstützt die Präsidentin oder den Präsidenten des Bundestages, vermittelt zwischen den Fraktionen und plant die Sitzungswochen.
Der Ältestenrat ist noch nicht besetzt.